Strafe bei fehlender Vollmacht

05.02.2005 20:40:38

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der folgenden Frage provoziere ich wahrscheinlich den Beisatz " bei der Antwort handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung", aber ich muss die Frage doch loswerden:

Wenn ein Makler (ein Kollege),
einen KFZ Antrag versendet, ohne hierfür die Kundenunterschrift oder ein Mandat zu haben,
welcher Straftat macht er sich schuldig, und welche Konsequenzen kann das haben?

Der konkretere Fall:
Jahresende 2003, KFZ Neugeschäft 2004
Ein Kunde gibt seine ganzen KFZ Daten auf,
hierunter auch 5 Fahrzeuge die auf eine andere Person, seine EX-Frau, zugelassen und versichert werden sollen.

Hierbei gibt er aber auch die Daten für ein eigenes Fahrzeug (aus Versehen???) mit den Daten der Ex-Frau [Name ausgeblendet].

Das auf den Kunden zugelassene Auto wird somit auf die Ex-Frau [Name ausgeblendet], wodurch im Laufe 2004 die % nicht abgerufen werden können, und eine SF0 Einstufung erfolgt. Da der VR extrem langsam (!) ist mahnt er den Beitrag von 3.500€ erst im Oktober 2004 (!) bei der Ex-Frau [Name ausgeblendet].
Diese fällt aus allen Wolken, und möchte den Makler verklagen, weil Sie ja nie eine Unterschrift geleistet habe.

Soweit so verständlich.
Doch hat der Kunde ja mehrer Fahrzeuge der Frau [Name ausgeblendet], was wohl alles ok war, das Sie nicht für das andere Fahrzeug zahlen will, ok!

Wenn jetzt der Makler sagt, sorry das ich ohne Maklervollmacht gehandelt habe, aber wen es bei 4 Fahrzeugen von der Klägerin akzeptiert wurde, woher sollte ich wissen das es beim 5. mal nicht gewünscht war?

Oder, und das ist ja die Frage, würde mein Kollege [Name ausgeblendet]Geständnis das er schon 4 andere Fahrzeuge ohne Vollmacht und Unterschrift eingedeckt hatte, seine Existenz aufs Spiel stellen?

Bevor die Moralapostel kommen:
KLAR DARF MAN NIEMALS OHNE UNTERSCHRIFT EINDECKEN
Aber: es ist nun mal da passiert, da sich der Kollege "belabern" lies.
Silvester, schnell schnell, sonst Straßenverkehrsamt, bitte schicken sie noch schnell den Antrag raus - die Unterschrift kommt dann sofort (ist aber nie gekommen- aber auch nie vom Makler ultimativ eingefordert worden).

Ich frage nur über die Liste, da der Kollege [Name ausgeblendet]der Situation überfordert ist, und sich schon arbeitslos und verarmt auf der Strasse sieht.

Was ich persönlich raten würde:
Den direkten Kunden (Ex-Mann) zur Rede stellen, schnell die % Übertragen, damit sinkt die Summe schon mal von 3.500 auf unter 1.000€, dann Antrag mit Daten Ex-Mann aufnehmen, eindecken, viele Entschuldigungsbriefe schreiben und Besserung geloben!
Dann sollte der Kunde schnell die ca. 1.000€ zahlen, und somit wäre ja kein Schaden da, evt. ließe sich so eine Strafverfolgung vereiteln.
Wenn aber erstmal die Staatsanwaltschaft ermittelt.....

Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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