Streit über Courtagezusagen

05.07.2004 13:14:37

Sehr geehrte Kollegen,

Eine Situation die mich nun seit ich mich als Makler selbständig gemacht
habe immer wieder auf dem Tisch habe. Folgende Situation die jeder von
uns kennt:

Ein VU=Versicherungsunternehmen hat Lösungen (Produkte) die ich gerne
vermitteln möchte. (Egal mal warum. Ich möchte es gerne bzw. mein Kunde
wünscht dieses Produkt). Ich nehme Kontakt mit dem Versicherer auf und
vermittle das Produkt. Eine Police wird auch erstellt. Gleichzeitig wird
eine Courtagevereinbarung verhandelt. Jetzt gibt es Versicherer die
meines erachtens keine partnerschaftliche Courtagevereinbarungen
anbieten. Sehr viele VU beschränken die Rechte des Maklers bzw.
übertragen sie auf sich. Oft wird versucht Pflichten dem Makler
aufzubürden, die mit Handelsvertreter nach den § 84 + 92 HGB gemacht
werden können.
Es wird teilweise verlangt, den Maklerauftrag seitens des VU genehmigen
zu lassen oder man wird auf eine "Wiesbadener Vereinbarung" verpflichtet
bis hin, dass z.B. keine Bestätigung für "Rechtsnachfolge" oder
Bestandsschutz usw. gewährt wird.

Ich denke so oder so ähnlich geht es den meisten. Das ist aber nicht
mein Problem, sondern dass ich durch die doch oft fast gleichlautenden
monopolistischen "Courtagezusagen" der VU in meiner Auswahlfreiheit
eingeschränkt werde. Ich habe VU, die haben Anträge policiert, zahlen
mir aber keine Courtagen, da ich keine Courtagevereinbarung mit diesem
VU habe. Die ich aber auch nicht will, da das VU keine faire
Courtagezusage anbietet und der Maklerbetreuer leider nicht
verantwortlich verhandeln kann aber auch nicht über den Inhalt
verhandelbar ist.

Ich möchte nun gerne Wissen, wie den meine Rechtsposition ist. Benötige
ich überhaupt eine Courtagezusage? Kann ein VU, ohne triftigen Grund und
nur aufgrund der "Courtagezusage" mich auschliessen und dadurch meine
Wettbewerbsposition auf dem Markt schwächen? Habe ich Anspruch auf
Zahlung von Courtagen auch Folgecourtagen nachdem Anträge durch den VU
policiert wurden und in welcher Höhe? Was ist mit dem Bestandschutz oder
z.B. der Rechtsnacholge, Erhöhungen, Stornomitteilungen etc.?Es muß doch
eine Rechtsgrundlage geben (z.B. das HGH)Wo gibt es Infos oder Quellen
zum Thema? Danke Vorab für die Beiträge.

Mit freundlichen elektronischen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...