Sturmschaden VGB 88

01.03.2007 14:19:17

Sehr geehrte Damen und Herren ,

wir haben ein Problem mit einer bestehenden Gebäudeversicherung nach VGB
88 , die u.a. Sturmschäden für alle Gebäudebestandteile einschl. Grund-
und Kellermauern sowie Gebäudezubehör und Garagen abdeckt .

Hier geht es um einen Holz-Zaun der mit der Garage verbunden ist und
durch den Sturm Kyrill beschädigt und teilweise zerstört worden ist .
Die Schadenshöhe beziffert sich auf ca. 1000 ¤ . Der VR hat eine
Ablehnung angekündigt . Hiermit sind wir nicht einverstanden und bitten
die Sachexperten um Mithilfe !

Vielen Dank !

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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