TB 28 Auslegung

02.05.2005 13:54:50

Hallo Kollegen,
ich habe soeben von eine Mitarbeiter der VHV eine interessante Aussage
erhalten.
Die VHV lehnt eine SFR Übertragung ab wenn die Anschrift der beiden
Personen die den Übertrag vornehmen wollen eine "räumliche Trennung"
darstellt. Wenn also die Anschrift von zwei verschiedene Städten vorliegt
wird die Übertragung abgelehnt.

Ist das bei anderen VR auch so oder nur bei der VHV? Oder habe ich einen
falsch informierten Mitarbeiter erwischt?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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