Tarifänderung einer bestehenden LV trotz Stillegung

16.09.2004 19:36:39

Sehr geehrte Kollegen,

schade, dass unsere Anfrage in der Liste keine Beudeutung gefunden hat. Dem Gesetzesentwurf nach, werden beitragsfreigestellte Versicherungen so behandelt, als würden diese neu abgeschlossen werden. Das heisst eventuell ab 01.01.2005 volle Besteuereung.
Es gibt Reaktionen seitens der Versicherer, wir jedoch glauben, es kann für den eienen oder anderen Makler ein Problem werden, beitragsfreie Versicherungen in seinem Bestand zu führen.

[Name ausgeblendet]

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