Teilungsabkommen Sozialversicherungen

27.09.2004 16:25:32

Sehr geehrte Kollegen/-innen,

nach den immer leereren Kassen der Sozialversicherungsträger werden immer
häufiger Regressansprüche angemeldet. Somit scheint das Verhältnis Kosten
und Nutzen für die gegenseitigen Parteien ad adsurdum geführt zu werden.

Problematisch wird es, wenn die VU jetzt eigentlich nicht ersatzpflichtige
Schäden aufgrund Teilungsabkommen bezahlen und dem Vertrag, meistens
Betriebshaftpflichtversicherung, des VN wie einen ersatzpflichtigen Schaden
belasten und dann aufgrund Schadenquote sanieren bzw. kundigen wollen. So
gerade geschehen mit der Mannheimer Versicherung.

Gibt es eine Liste mit VU, die dem Teilungsabkommen nicht beigetreten sind?
Würde mich über die Zusendung sehr freuen.

Bzw. welche VU betrachten Schäden nach Teilungsabkommen noch gesondert von
übrigen Schäden?

Im konkreten Fall geht es um ein Pflegeheim mit deren
Betriebshaftpflichtversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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