Telekom-Pensionär mit gesetzlichen Rentenanspruch Rentenhöhe?

12.10.2018 10:01:43

Werte Kollegen,

soeben saß ein Kunde vor mir und ich konnte keine Antwort geben.
Der Kunde ist 1955 geboren und aktuell in Vorruhestand. Pensions- bzw.
Rentenbezug ab 07/2021.
Er ist Telekom-Beamter in der A8 und erhält aktuell ca. 2000
Netto-Pension (oder besser Vorruhestandsbezüge/gehalt?); von 3000 Euro
ca. 67 % meinte er, da er nicht auf die Jahre kommt.
Er hat auch noch Ansrüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung von
ca. 450 Euro.

Seine Frage an mich war nun, ob die gesetzliche Rente oder seine Pension
gekürzt wird, wenn er in 07/2021 in Rente geht. Und wenn ja, um wie viel.
Die Telekom gibt hierzu keine Auskünfte.

Hat schon jemand so einen ähnlichen Kunden beraten und
Lösungsvorschläge? Gibt es eine Software, mit der man das ggf. abbilden
kann?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
--
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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12.10.2018 10:12:20

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich meine dass nur gekürzt wird wenn eine "Überversorgung" vorliegt.
D.h. nur wenn die Pension und die gesetzliche Rente zusammen mehr als die 71,75 % (Höchstversorgung) von 71,75 Prozent des Bruttoendgehalts abzüglich eines eventuellen Versorgungsabschlages bei Frühpensionären überschreitet.
Wie groß jetzt ein eventueller Versorgungsabschlag bei Ihrem Kunden ist, das ist halt die Frage.

Grundsätzlich wird auch nur gekürzt wenn die Ansprüche der gesetzlichen Rente aus Pflichtbeiträgen entstanden sind, bei freiwilligen Beiträgen wird (natürlich) nicht gekürzt.

VG,

[Name ausgeblendet]

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12.10.2018 10:16:07

Guten Morgen Herr [Name ausgeblendet],

ich meine, das ist also nicht hundertprozentig sicher, dass Ihr Mandant höchstens 71,75 % des letzten Bruttogehaltes als Pension bekommen kann. Wenn seine Pension und die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung höher ist als dieser Wert, dann wird die Pension gekürzt.

Ganz grob überschlagen würde ich folgendes vermuten: wenn seine zu erwartende Pension 67 % von 3000 € betragen sollte, die Deutsche Rentenversicherung ihm aber schon 15 % davon bezahlt (450 € von 3000 € sind 15 %), dann wird die Pension auf 60 % gekürzt, also er bekommt nicht ca. 2000 € sondern nur 1800 €.

Nachlesen würde ich das ganze in "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst", herausgegeben vom Deutschen Beamten E. V. (DBW), habe ich aber jetzt aus Zeitmangel nicht gemacht.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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12.10.2018 15:05:11

Weshalb sollte diese gekürzt werden? Blödsinn!

[Name ausgeblendet]

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12.10.2018 15:20:37

Deshalb:

Bei Google eingeben: Beamtenpension und gesetzliche Rentenversicherung und dann kommt z.B. folgendes dabei raus:

https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/pensionen/wenn-ein-anspruch-auf-alte

https://www.kvw-muenster.de/download/Arbeitgeber_BV/InfoM_Merkblatt_Anrechnung_Rente.16.pd

Das zum Thema Blödsinn! Hat mich gefreut behilflich gewesen sein zu können!

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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12.10.2018 16:49:12

Ein Blick in`s Beamtenversorguungsgesetz hätte
genügt.
Aber einfach mal "Blödsinn" raushauen ist wohl einfacher.

[Name ausgeblendet]

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