Tilgungsaussetzung

21.11.2004 17:20:29

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

ich habe einen Kunden, der in Scheidung lebt.Während der Ehe wurde eine
Kapitalanlage ( Eigentumswohnung ) erworben. Es wurde eine
Tilgungsaussetzung ( Fondsgeb. LV und Fondsgeb. RV )mit der Bank vereinbart.
Als Versicherungsnehmer ist die Ehefrau [Name ausgeblendet]. Es wurde nun
vereinbart, dass mein Kunde die Eigentumswohnung übernimmt. Auch die
Beiträge für die FLV/FRV werden von meinem Kunden weiterhin bezahlt.
Da die Verträge an die Bank abgetreten sind und die mtl. Beiträge auch
weiterhin gezahlt werden, dürfte doch meiner Meinung nach nichts passieren.

Oder habe ich einen Gedankenfehler bzw. etwas vergessen????
Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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