UWG, Rechtsberatung -Abmahnung-

18.10.2005 16:47:45

Hallo Liste,

im Nachgang zum "[Name ausgeblendet]-Seminar" UWG habe ich im aktuellen Charta Rundschreiben von einem Fall gelesen, wo ein Kollege [Name ausgeblendet]mit dem Service warb für seine Kunden im Schadenfall auch die komplette Schadenabwicklung zu übernehmen. Ein RA sah darin einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und einen Verstoß gegen das UWG. Das Landgericht bestätigte die Auffassung des RA und dem Kollegen entstanden Kosten von ca. € 2.500,-

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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