Umgang mit neuen Info. Pflichten bei mehreren VN

30.07.2007 12:49:43

Einen Schönen Wochenstart wünsche ich den Kollegen!

Wie handhaben bzw. sehen Sie folgende Problematik:

Ein Vertrag kommt zustande an dem mehrere VN beteiligt sind die aber EINE
Person mit der „Verwaltung“ etc. beauftrag haben.

Bsp.: Eine Eigentümergemeinschaft von 20 Parteinen hat einen Hausverwalter
mit der Besorgung des Versicherungsschutzes beauftragt. (Nicht explizit,
aber durch einen globalen Verwalter Vertrag)

Nun wendet sich dieser Verwalter an uns, wir besprechen mit Ihm die div.
Möglichkeiten und kommen zu einem Ergebnis.

Und ab hier setzt meine Frage ein.

Bisher war es so, dass dieser Verwalter dieses Ergebnis auf der nächsten
Sitzung vertratt, es abgestimmt wurde, und bei Mehrheit angenommen wurde.

Also auch wenn es z.b. vereinzelte Gegenstimmen gab.

Nun muss ich als Makler, wenn ich alles richtig verstanden habe, JEDE
einzelne Partei über meinen Status (Erstinformation) und das Protokoll
informieren bzw. es mir unterschreiben lassen.

Hier werden sich diejenigen die sonst mit NEIN gestimmt hätten sträuben.

Wie gehe ich hiermit um?

Reicht es wenn ich die Mehrheit der Unterschiften habe? Evt. durch die
Verbindung mit dem ETG Sitzungsbeschluss?

Reicht evt. sogar die des Verwalters da hiermit Beauftragt?

Das kann ich mir wiederum nicht denken (wird aber gerade so oft in der
Praxis von „Mitbewerbern“ gemacht) weil dann wären wir als Makler ja auch in
der Lage Erstinfo und Proto ab zu zeichnen, den wir Vertreten den Kunden ja
ebenfalls :-)

Hoffe ich konnte meine Frage „rüberbringen“ und evt. hat sich einer der
Kollegen ja schon hierzu Gedanken gemacht

Danke

[Name ausgeblendet]

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