Umsatz-/ Vorsteuer bei Kfz Schäden

02.03.2005 18:57:44

Sehr geehrte Kollegen,

ich habe heute an die Experten unter ihnen zwei Fragen, mit Bitte um
Beantwortung.

1.) Wo (in welchen Gesetzen, Paragraphen) ist geregelt, das die Umsatzsteuer
bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten nicht zu erstatten ist?

2.) Was passiert denn, wenn derjenige nur sagen wir 50% umsatzsteuerfreie
und 50% umsatzsteuerpflichtige Umsätze erziehlt und dieses Verhältnis sich
unter dem Jahr verändert?

Bekommt er die Vorsteuer dann anteilig erstattet?

Ich freue mich sehr auf Ihre Antworten.

Gruß

[Name ausgeblendet]

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