Umsatzsteuer für Untervermittlung
16.12.2004 09:47:57
Hier das neueste zur Umsatzsteuer für Untervermittlung:
warten wir auf die Lösung der Pools und Plattformen!?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die lange Phase der Spekulationen ist vorbei: Mit BMF-Schreiben vom
13.12.2004 wird Umsatzsteuerbefreiung von Vermittlungsleistungen geregelt:
1. Der Begriff der "Vermittlung" in § 4 UStG ist einheitlich auszulegen.
2. Übergangsregelung: Vermittlungsleistungen, die vor dem 01.07.2005
erbracht wurden und werden, bleiben umsatzsteuerbefreit.
3. Ab 01.07.2005 unterliegen Untervermittlungsumsätze der Umsatzsteuer.
Herzliche Grüsse
[Name ausgeblendet]
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