Umsatzsteuer für Untervermittlung

16.12.2004 09:47:57

Hier das neueste zur Umsatzsteuer für Untervermittlung:

warten wir auf die Lösung der Pools und Plattformen!?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die lange Phase der Spekulationen ist vorbei: Mit BMF-Schreiben vom
13.12.2004 wird Umsatzsteuerbefreiung von Vermittlungsleistungen geregelt:

1. Der Begriff der "Vermittlung" in § 4 UStG ist einheitlich auszulegen.

2. Übergangsregelung: Vermittlungsleistungen, die vor dem 01.07.2005
erbracht wurden und werden, bleiben umsatzsteuerbefreit.

3. Ab 01.07.2005 unterliegen Untervermittlungsumsätze der Umsatzsteuer.

Herzliche Grüsse

[Name ausgeblendet]

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