Umsatzsteuervoranmeldung Gesetzesänderung

16.05.2004 11:12:22

Guten Tag Liebe Kollegen,

eine Mitarbeiterin von mir hat nun ihr Gewerbe neu angemeldet, bei der
steuerlichen Anmeldung für das Finanzamt wurde "erwarteter Gewinn" mit ca.
3000,- € angegeben. Nun sagt das Finanzamt, das Sie eine
Umsatzsteuervoranmeldung, natürlich monatlich, machen muss. Angeblich
bezogen auf "Gesetzesänderung §18 Abs.2 UStG" Seit wann gilt diese Änderung
und was genau bedeutet das für meine Mitarbeiterin?

Es handelt sich um reine Provisionseinnahmen

Für kompetente antworten bin ich wie immer dankbar!

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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