Unfall multiple Sklerose

31.05.2008 13:17:03

Hallo werte Kollegen,

ich sehe das auch so, daß man nach dem neuen VVG nur das angeben muß, was
ausdrücklich gefragt wurde. Das aber, bezieht sich nicht nur auf die
Gesundheitsfragen, sondern z.B. auch Berufsangaben etc. .

Weshalb die Versicherer aber trotzdem nicht auf das Recht den Vertrag wegen
Irrtums oder Täuschung anfechten zu können (Verjährungsfrit 30 Jahre!!)
verzichten, konnte mir bisher kein Versicherer erklären.

Also: wenn alles was gefragt wurde richtig beantwortet wurde gibt es keinen
Rücktritt. Aber was ist, wenn der Versicherer sagt: ich habe mich geirrt und
dir als Makler hätte natürlich klar sein müssen, daß ich als Versicherer hier
keinen Totkranken versichere, auch wenn nicht ausdrücklich danach frage.

Ihr

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...