Unfallrente

08.07.2004 17:33:33

Hallo Herr [Name ausgeblendet], hallo Herr [Name ausgeblendet],
nachdem ich durch Ihre Anfrage angefangen hatte zu recherchieren, kann ich
ergänzend noch folgende Regelungen zur Besteuerung von Unfallversicherungen
nachtragen (Quelle: WRS-Verlag - Steuer-ABC, Gruppe 3/124, Seite 15):
1. Bar- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben
nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei
2. Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung werden - wie
bereits besprochen - mit dem Ertragsanteil versteuert. Dies gilt allerdings
nur, soweit es sich nicht um Mehrbedarfsrenten oder Schmerzensgeld handelt
(siehe hierzu BMF, Schreiben vom 08.11.1995, BStBl I Seite 705).
Mehrbedarfsrenten sind Schadenersatzrenten zum Ausgleich vermehrter
Bedürfnisse nach § 843 Absatz 1 2 (alt) BGB, die bei Verletzung
höchstpersönlicher Güter im Bereich der privaten Vermögenssphäre geleistet
werden.
3. Kapitalabfindungen bleiben dagegen steuerfrei
Soweit zur Vervollständigung des Themas. Allerdings empfehle ich, dass sich
Ihre davon betroffenen Kunden die Versteuerung ihrer Rente vom Steuerberater
aufzeigen und erklären lassen. Einen schönen Abend

[Name ausgeblendet]

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