Unfallschaden

24.06.2010 09:12:22

Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen,

Folgender Vorgang beschäftigt uns. VN verunfallt in 04.2007. Die Frist zur Anmeldung dauerhafter Körperschäden läuft in 04.2010 endgültig ab. In 05.2010 erscheint die Mandantin im Büro und möchte Ansprüche an etwas stellen, wofür die Frist knapp abgelaufen ist. Nun meint der Versicherer die VN rechtzeitig informiert über die entsprechenden Vorschriften informiert zu haben. Leider verneint die Mandantin dies. Wir finden auch keinen Hinweis auf eine entsprechende Information. Nunmehr finden wir einen Hinweis in Form einer Telefonnotiz wonach uns mitgeteilt wurde, dass solche Informationen generell an den VN gehen. Das war Grund genug hierbei nicht weiter zu bohren. Nunmehr wäre u.U. eine Kulanzbearbeitung möglich, mit einem offenen Ausgang. Jedoch soll der Antrag so formuliert werden, wonach der Inhalt des Antrages so formuliert werden soll, wonach wir alle Schuld auf uns nehmen. Hier werden wir sicher vorsichtig agieren.

Nun aber die eigentliche Frage: Hat jemand Erfahrung ob und in wie weit der Versicherer Nachweise vorhalten muss um den Informationspflichten gerecht zu werden?

Hat jemand einen dauerhaften Tinitus als eventuelle Unfallfolge schon einmal bearbeitet?

Einen Versicherer möchte ich im Moment nicht nennen, aber so viel sei gesagt: Ein renomierter Maklerunfallversicherer ist hier der Verhandlungspartner.

Für eine Meinung dankbar ist

[Name ausgeblendet]

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