Unfallschaden

24.06.2010 10:25:06

Werter Herr [Name ausgeblendet]

Ich kann die Aussage von Herrn [Name ausgeblendet]bestätigen.
Nun ist es bei mir so, dass ich jeweils die Schadenbestätigung des VU im
Original und eine Kopie für den VN bekomme, worin ich grundsätzlich die
entsprechenden Fristen markiere und den VN darauf explizit hinweise, die
Schadenordner werden aufbewahrt, sodass ich jederzeit den Nachweis erbringen
kann.
Wieso sollte das VU dieses Schreiben nicht mehr haben?
Eigenartig ist doch aber wohl, dass Ihre Mandantin, welche drei Jahre Zeit
hatte und sollte es um den Tinitus gehen, doch wohl länger in Behandlung
war, ausgerechnet einen Monat nach Ablauf der Frist zu Ihnen kommt?
Klar verstehe ich, dass Sie helfen wollen, aber ich würde hierbei klaren
Kopf behalten und auf keine Kulanz hoffen.

MfG

[Name ausgeblendet]

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