Unisex versus Bisextarife

01.02.2017 22:13:31

Hallo werte Kollegen,

auf meinen Anstoß hin erhielt mein Kunde von der AXA ein Umstellungsangebot unter Mitnahme der Altersrückstellungen in neuere Tarife aus der Unisextarifwelt und aus der Bisextarifwelt.

Kurz: Unisex ist wesentlich billiger

Kunde ruft bei Axa an: Axa rät in der Bisextarifwelt zu bleiben.

Meines Wissens vergreist die alte Bisextarifwelt, weshalb um Himmels Willen der Rat der Axa?

Bitte um Tipps, vielleicht übersehe ich ja Vorteile der alten Tarifwelt.

Besten Dank,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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01.02.2017 22:36:54

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

warum soll die Bisexwelt vergreisen? Die PKV hat doch kein Umlageverfahren,
wo es auf die Altersverteilung im Tarif ankommt.

Den Standardtarif gibt es nur für Bisextarife.

Der Kunde hat gem. § 6 VVG einen Anspruch auf Beratung durch den Versicherer
und dazu eine Dokumentation, aus der sich alle Gründe für und wider den Rat
ergeben, als Entscheidungsgrundlage. Er kann sich also einen Rat geben
lasen, dazu eine Begründung, und dies schriftlich dokumentiert, inklusive
Haftung nach VVG für den Versicherer.

Vielleicht kennt nur der Versicherer den Hintergrund. Vielleicht stehen ja
zeitversetzt demnächst hohe Anpassungen in der Unisexwelt an?

Da man dies extern nicht beurteilen kann: es hilft nur, sich durch den
Versicherer beraten zu lassen, nachvollziehbar und schriftlich dokumentiert.
War der Rat falsch, nimmt man den Versicherer später in Haftung.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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02.02.2017 09:43:20

Guten Morgen Herr [Name ausgeblendet] ,

vielleicht hat das pragmatische Gründe : In vielen Fachforen wird darüber
gesprochen ,das die AXA wohl in Ihren Alters und Risikokalkulationen zu den
Zusatz und Volltarifen der Unisexgeneration nicht mit der gleichen Sorgfalt
vorgegangen sind wie zu Bisex Zeiten. Die Folge war überdurchschnittliche
BAP' s in beiden Bereichen zu 01.2017. Man rechnet also weiterhin mit über
den Durchschnitt anpassbaren Beiträgen in beliebten Tarifen.

Des weiteren wird das Thema Zahn öfters benannt , was bei Umstellungen meist
Verschlechterungen bedeutet (berichten AXA Kunden) gerade in Sachen KFO

Für mich hört es sich wie der berühmte Wink mit dem Zaunpfahl an, die
unterbreiteten Angebote nochmals zu prüfen .Der Kunde kann eine Historie
/Zukunft der BAP' seiner bestehenden und zukünftigen Tarife anfordern von
der AXA.

Die Vergreisung wird wahrscheinlich die GKV schneller treffen als die
Privaten . Auf 128 Kassen in 2017 herunter geschmolzen bildet die "beste"
GKV insgesamt 9,2 % Rücklagen auf Langlebigkeit bei ca. 8,77 Mio.
Versicherten im Bestand. Die Schlechteste nur 0,3 % bei ca. 155 000
Versicherten..

In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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02.02.2017 15:34:47

Guten Tag Herr [Name ausgeblendet],

auch ich habe es schon erlebt, dass Unisextarife preiswerter waren. Unisextarife sind ja automatisch sehr junge Tarife, und bei Gesellschaften, die ihre Beiträge so günstig kalkulieren, dass sie auch konkurrenzfähig sind, kommen dann später verhältnismäßig drastische Beitragsanpassungen. Wie das möglich ist, wo doch Experten bei der Tarifgestaltung auf statistisches Material zurückgreifen bei der Beitragskalkulation, das frage ich mich schon seit 25 Jahren. Vom Grunde her kann es ja gar nicht sein, dass für einen Mann bei gleichen Leistungen oder bei ähnlichen Leistungen die Beiträge in der Unisexwelt günstiger sind (zumindest nicht auf Dauer).

Das Schlimmste bei der Entscheidung für einen Unisextarifwelt ist aber, dass es keinen Rückweg gibt. Sollte sich die Befürchtung zutreffen, dass die jungen Tarife schneller teurer werden als die alten Tarife, dann hängt man in den Unisextarifwelt fest.

Den Rat einer Versicherungsgesellschaft in diesem Zusammenhang in Anspruch nehmen würde ja bedeuten, dass die wissen, wie sich die Beiträge zukünftig entwickeln und wenn die wüssten, dass auch im eigenen Portfolio Tarife enthalten sind die eigentlich zu günstig angeboten und deshalb bald teurer werden, dann können Sie dies natürlich nicht sagen, denn dann würden sie eine unseriöse Beitragskalkulation zugeben.

Der Rat, sich später an das Versicherungsunternehmen, welches eine Beratung zur Umstellung der Tarife vorgenommen hat, in Haftung zu nehmen, ist für mich eher Theorie. Da muss man die Rechtschutzversicherung gleich mit abschließen, Nerven wie Drahtseile haben und außerdem ist die Beweislage dann natürlich schwierig, weil man dem beratenden Versicherungsunternehmen ja nachweisen muss, dass die Beratung falsch war, was man aber in vielen Fällen objektiv gar nicht feststellen kann (das gilt für sehr viele Bereiche des Lebens und wird im Volksmund mit dem Spruch "hinterher weiß es jeder besser" kommentiert). Ein guter Berater muss doch immer sagen, es kann so kommen und es kann auch anders kommen. Das eine spricht Argument für die Version A, das andere Argument spricht für die Version B und jetzt lieber Kunde suche du dir mal das aus, was für dich das Beste ist. Natürlich gibt es im Beratungsumfeld auch eindeutige Ratschläge, bei der Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung gibt es aber viele Wege (Tarifumstellungen) und man kann heute noch nicht sagen, welches der beste Weg ist.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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02.02.2017 18:52:31

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

es ging hier um die konkrete Situation: der Versicherer hat einen Rat
abgegeben, nämlich in den Bisextarifen zu bleiben. Diesen Rat muss er nach
Gesetz auch nachvollziehbar begründen, und dies alles auch dokumentieren,
gemäß § 6 VVG.

Warum soll der Kunde auf dieses Recht verzichten?

Er hat doch, wenn er auf dieser Vorgehensweise besteht, zumindest mal keine
Nachteile, und kann das Für und Wider des vom Versicherer erteilten Rates
besser abwägen.

Wenn der so untermauerte Rat des Versicherers nicht mehr ganz so eindeutig
zu Gunsten der Bisextarife ausfällt, ist der Kunde doch auch ein Stück
schlauer. Dann hat das Verlangen des Kunden nach Beratung und Dokumentation
den Versicherer dazu veranlasst, bei seinen Aussagen und Empfehlungen etwas
fundierter abzuwägen. Auch letztlich, um seine Haftung wegen Falschberatung
zu vermeiden - so soll es ja sein. Man weis dann besser, was von dem
pauschalen ersten Rat zu halten ist.

Ob er später damit auch eine Falschberatung nachweisen kann und will, ist
zunächst einmal nachrangig. Auch hier kann sich seine Ausgangs-Position aber
nur verbessern - Nachteile kann ich nicht erkennen.

Selbstverständlich ist der Versicherer besser darüber informiert, wie sich
die Beiträge entwickeln, z.B. auch, welcher Nachholbedarf besteht, wenn ein
Tarif längere Zeit nicht angepasst werden durfte. In Gerichtsverfahren, in
denen ich als Sachverständiger beteiligt war, sind durchaus schon
klägerseits solche Fragen aufgetreten. Der Versicherer muss, wenn gegen eine
Beitragsanpassung geklagt wird, seine kompletten Berechnungsgrundlagen
offenlegen, so dass dies durchaus sachverständig überprüfbar ist. Auch
Rechtsschutzversicherungen finanzieren Klagen gegen Beitragsanpassungen
regelmäßig.

Dass Kunden, die von Maklern betreut werden, von diesen nicht dringend zu
einer bedarfsgerechten Rechtsschutzversicherung geraten wird, kann ich nicht
so recht glauben.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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14.02.2017 09:10:59

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

in der unisex- Welt gibt es (immer noch?) keinen Standardtarif
(bitte nicht mit dem Basistarif verwechseln!). Falls Sie (wie ich)
nicht über seherische Fähigkeiten verfügen, MÜSSEN Sie den
Kunden darauf hinweisen, daß mit dem Wechsel in unisex die
(vermutlich) preisgünstigste Tarifvariante nicht mehr zu den
Optionen zählt.

Kollegiale Grüße

[Name ausgeblendet]

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