Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern

01.07.2004 11:24:00

Sehr geehrte KollegInnen,

ein vermögender Kunde von mir hat das Problem, dass seine Mutter sehr wahrscheinlich ein Pflegefall wird. Die Mutter hat nur eine geringe Rente und kein Vermögen. Die Befürchtung meines Kunden ist nun, dass das Sozialamt und/oder die ausführenden Pflegestellen auf sein Vermögen zurückgreift, wenn das Einkommen der Mutter und die Pflegeversicherung für die Pflegekosten nicht reicht (Gem. § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren).

Sind Ihnen Strategien bekannt, das Vermögen meines Kunden "Sozialamtsicher" anzulegen. Oder haben Sie weitere Ideen dazu.

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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