Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen in der PKV

04.06.2004 09:24:29

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich schreibe über die Liste, da dieses Thema vermutlich für alle interessant ist.

In der aktuellen NJW (23/2004) ist auf Seite 1623 ein Aufsatz zum Thema "Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen in der privaten Krankenversicherung - ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes?" zu lesen.

Letztlich kommen die Autoren, Wrase und Prof. Dr. Baer, zu dem Ergebnis, dass "die geschlechtsdifferenzierenden Prämien mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sind und daher - unabhängig von einer möglichen Brüsseler Entscheidung - angeglichen werden müssen".

Ihre Ausführungen zu diesem Thema habe ich noch "dunkel in Erinnerung", meine aber eine Aussage über Beitrags"erhöhungen" der Männertarife (u. a. explizit für das Neugeschäft) nicht gefunden zu haben. Im Hinterkopf spukt bei mir eine Zahl von 15 - 35 % - je nach Versicherer - herum, um durch Querfinanzierung einen Unisextarif erreichen zu können.

Was denken Sie?

Übrigens: Die UKV ist im Zusatz-KT-Bereich für Pflichtversicherte bereits sehr fortschrittlich. Hier existiert schon ein Unisex-Tarif. Sozusagen: KT-Bottled for Men and Women.

Grüße

[Name ausgeblendet]

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