Unwiderrufliche Überschussbeteiligungen in der LV

01.09.2003 11:08:51

Sehr geehrte Kollegen,

ich war immer der Überzeugung, dass bereits gezahlte Überschussbeteiligungen
unwiderruflich dem Kunden zugesprochen werden. D.h., egal was mit dem
Versicherer passiert, dieses Geld bekommt der Kunde auf jeden Fall
ausgezahlt.

Auf konkrete Nachfrage eines Kunden, habe ich hierzu einen Passus in den
Versicherungsbedingungen des z.B. Gerling gesucht. Leider erfolglos. Wie
üblich wird beschrieben was Überschüsse sind, wie sie entstehen und wann sie
anfallen. Ich kann jedoch nichts über die Unwiderrufbarkeit lesen.

Kennt einer von Ihnen den genauen Fundort?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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