Urteil des BSG zum Thema Familienversicherung

25.01.2006 10:18:17

Guten Tag!

Wie sehen Sie folgenden Fall? :

Vater ist selbstständig (Rechtsanwalt) und privat versichert, die Mutter
Hausfrau [Name ausgeblendet]versichert. Spielt das Einkommen des Vaters für die
Familienversicherung der Kinder eine Rolle? Muss er unter JAEG verdienen, um
die Kinder bei Ihrer GKV mitzuversichern? Oder sind die Kinder in jedem Fall
bei ihm, also mit eigenem Beitrag zu versichern?

In dem Beratungsgespräch mit diesem RA sagte mir dieser, dass
Bundessozialgericht habe unter anderem im Januar 2001 ein Urteil zum Thema
Familienversicherung GKV gesprochen. In diesem soll klargestellt worden
sein, wo Kinder versichert werden müssen, wenn ein Elternteil privat
versichert ist. Hat jemand dieses Urteil? Auf der Seite des BSG konnte ich
nichts finden.

Kernaussage des Urteils soll sein: die Kinder wären in dem oben
geschilderten Fall privat zu versichern, die JAEG hat keinen Einfluss.

Danke für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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