Urteil gesucht- Az.: 12 RK 11/91 BSG

08.07.2005 15:08:08

Hallo,

liegt einem der Kollegen vielleicht das Urteil vor, dann bitte ich um Fax
oder Mail- DANKE!

Das Bundessozialgericht (BSG) hat 1993 entschieden (Az.: 12 RK 11/91) daß
eine privat krankenversicherte Ehefrau [Name ausgeblendet]Erziehungsurlaubes -
nach Ablauf der Mutterschutzfrist - einen Anspruch auf Familienversicherung
bei der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Ehemannes hat (sofern das
Beschäftigungsverhältnis während des Erziehungsurlaubes ohne
Arbeitsentgeltfortzahlung fortbesteht und auch die anderen Voraussetzungen
des § 10 SGB V - dort ist die Familienversicherung geregelt - erfüllt sind).
Das BSG-Urteil ist auch auf Ehemänner, die Erziehungsurlaub in Anspruch
nehmen, anwendbar. Dagegen findet es keine Anwendung auf Beamte und
Beamtinnen, die sich im Erziehungsurlaub befinden.
Bei diesem Personenkreis hat das BSG bisher den Anspruch auf
Familienversicherung verneint.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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