Urteil zur Versicherungspflicht Selbständiger

19.08.2004 13:39:36

Interessant (wenn auch nicht ganz neu) für eventuelle HGB 84er:
"SG Dortmund 21.6.2004, S 22 RA 7/02
Selbständige Handelsvertreter können rentenversicherungspflichtig sein

Selbständige Handelsvertreter müssen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung entrichten, wenn sie im Wesentlichen nur für einen
Auftraggeber tätig sind. So ist beispielsweise ein Handelsvertreter
rentenversicherungspflichtig, wenn er zwar für mehrere
Versicherungsgesellschaften tätig wird, vertragliche Beziehungen aber nur
mit einem Auftraggeber unterhält.

Der Sachverhalt:
Der Kläger ist selbständiger Handelsvertreter. Er wandte sich gegen seine
Heranziehung zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Er machte geltend, dass
er zwar bei einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft (AWD) angestellt sei.
Hier werde er aber für verschiedene Versicherungsgesellschaften tätig. So
vermittle er zunächst die Erstellung einer privaten Wirtschaftsbilanz
zwischen dem Kunden und dem AWD. Anschließend vermittle er dem Kunden
Versicherungsverträge verschiedener Anbieter. Seine gegen die
Rentenversicherungspflicht gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.
Die Gründe:
Der Kläger ist rentenversicherungspflichtig. Er ist bei der Vermittlung von
Versicherungs-, Bauspar- und ähnlichen Verträgen zwar als selbständiger
Handelsvertreter tätig geworden. Er ist aber rentenversicherungspflichtig,
weil er im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber (AWD) tätig ist und
keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Auftraggeber des Klägers sind nicht die Partnergesellschaften des AWD oder
die betreuten Privatkunden, sondern allein der AWD. Dem Kläger stehen
Provisionsansprüche nur gegenüber dem AWD entsprechend seiner Stufe im
"Vergütungs- und Karriereplan" zu. Vertragliche Beziehungen zu den
Partnergesellschaften unterhält der Kläger hingegen nicht. Zudem vermittelt
der Kläger die private Wirtschaftsbilanz der Kunden gegen eine Schutzgebühr
als Service des AWD, ohne selbst Vertragspartner des Mandanten zu werden."

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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