VGB: Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen bis 2015

18.09.2010 21:45:04

Hallo Listenteilnehmer,

die neueren VGB des GDV versichern hisnichtlich der Abwasserrohre nur noch die Frost- und Bruchschäden innerhalb des Gebäudes - nicht aber unterhalb der Bodenplatte. Die älteren VGB des GDV haben nur innerhalb des Gebäudes, was aber lt. BGH auch unterhalb der Bodenplatte soweit zwischen den Fundamenten bedeutet.

Viele Versicherer haben das in der Vergangenheit wohl erweitert, also solche Schäden auch außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück. Angeblich sollen solche älteren Bedingungen nun möglichst auf hier eingeschränkte neuere umgestellt werden, weil (bis 2015?) alle Abwasserrohre auf Privatgrundstücken auf Dichtigkeit geprüft werden müssten.

Dann würden wohl - wenn Undichtigkeit festgestellt wird - wegen des Verdachts auf versicherten Rohrbruch zumindest die Schadenfeststellungskosten (?) auf die Versicherer zukommen, auch wenn dann - wenn überwiegend andere Ursachen und nicht Rohrbruch (z. B. Undichtigkeit oder Versetzung der Rohrverbindungen) vorliegt, die weitere Schadenbehebung nicht übernommen wird. Bei den vielleicht 20 % (?) Fällen mit Rohrbruch käme es dann darauf an, ob die Rohre auf dem Grundstück oder zumindest unter der Bodenplatte versichert sind. Wenn ich mal grob 10 Mio. Gebäude rechne, davon 60 % mit Undichtigkeiten, davon 20 % mit Rohrbruch, sind das 1,2 Mio. Schäden zu vielleicht 3.000 EUR je Fall, also runf 4 Mrd. EUR insgesamt bis ca. 2015, oder?

Gibt es - in den letzten Jahren ab 2007 - Empfehlungen (der Versicherer oder des GDV), Ableitungsrohre im Außenbereich (auch unterhalb der Bodenplatte) nicht mehr gegen Frost-/Rohrbruch zu versicherern? Kann man das Risiko derzeit überhaupt noch eindecken? Gibt es - wohl frühestens erst seit 2007 - systematische Aktionen, die alten Bedingungen auf neue umzustellen, die die Ableitungsrohre im Außenbereich nicht mehr versichern? Gibt es hierzu auch Empfehlungen der Versicherer an die Makler oder (z. B. auch Mehrfach-)Agenten und wie soll man sich verhalten?

Wie verhalten sich die Versicherer hier in der Schadenregulierung, wenn zunächst noch nicht feststeht, ob der Wasseraustritt durch einen Rohrbruch der Abwasserrohre bedingt ist?

Gibt es auch schon Erfahungen von Kunden, die auf die neuen Tarife umgestellt haben und nun - evtl. auch aufgrund der Dichtigkeitsprüfungen vermehrt - Schäden haben, die nicht übernommen werden? Ist das evtl. derzeit noch gar kein Problem, gibt es hier keine Streitfälle mit Versicherern?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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