VGV nach Kauf

16.04.2012 14:55:41

Werte Kollegen

muss ein Käufer eines Gebäudes die Gebäudeversicherung so übernehmen, als wäre es ein Altvertrag, ergo mit verlängerter Laufzeit ect., oder wird hier die Laufzeit auf max. 1-Jahr abgestellt, nur weil er vergessen hat, nach Eintragung ins Grundbuch sofort zu kündigen.
Ich habe im VVG diesen Passus so nicht gefunden, es geht hier um die Allianz mit 3-Jahresvertrag, die Eintragung über den Eigentümerwechsel erfolgte im Februar, der Verkäufer vergas zu kündigen.

Danke für die Info.

MfG

[Name ausgeblendet]

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