VSH KFZ

20.05.2005 10:40:10

Hallo,

einer unserer AD-Mitarbeiter hat eine KFZ-Versicherung umgedeckt, die beim
Vorversicherer mit SF 3 lief. Da es SF 3 war und nicht SF 2 dachte er, es
handelt sich um einen tatsächlich erfahrenen Rabatt. Wie sich jetzt
allerdings herausgestellt hat handelte es sich um eine Sondereinstufung mit
SF 3.

Jetzt hat der Kunde eine Nachrechnung bekommen und möchte die Differenz
zwischen ursprünglich vereinbart und jetzigem Beitrag haben. Nach meiner
Meinung besteht aber der Vermögensschaden nur darin, wie es vorher war und
nach der Beratung. Hier würde ihm nämlich nichts zustehen (meiner Meinung
nach) da ihn unser AD-MA eigentlich trotzdem noch Geld gespart hat, bei der
Gesamtbetrachtung aller Versicherung die umgedeckt wurden.

Wie sehen Sie das?

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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