VU für Mutter im Erziehungsurlaub

15.11.2005 13:58:57

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

lt. übereinstimmender Aussagen verschiedener VR gilt immer der zum Zeitpunkt der BU ausgeübte Beruf als versichert.
In Ihrem Fall also = Hausfrau.

Sobald ihre Kundin wieder einen anderen = "besseren/günstigeren" Beruf ausübt können Sie dies ja dem VR melden und um Umstellung der
Berufeinstufung bitten.

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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