VVG-neu: Antrags- / Invitatio- / Stellvertretermodell

29.10.2007 14:33:22

Guten Tag zusammen,

mit dem neuen VVG kommt zum 01.01.08 bekanntlich das Ende des
'Policenmodells' zur Beantragung des Versicherungsschutzes.

Stattdessen sieht das VVG das 'Antragsmodell' vor, bei dem schon im Vorfeld
der Antragsstellung rechtzeitig alle Informationen übergeben worden sein
müssen.

Alternativ hat die Versicherungswirtschaft das 'Invitatiomodell' entwickelt,
bei dem der VN unverbindlich um ein Angebot für Versicherungsschutz beim
Versicherer ersucht. Kommt ein solches Angebot des Versicherers, muß der VN
erneut zustimmen, damit ein Vertrag zustande kommt.

Als Versicherungsmakler, der routinemäßig in Vollmacht seiner Mandanten
tätig ist, stellt sich auch die Frage nach dem 'Stellvertreter-Modell':
Hierbei gibt der Makler - sofern die Vollmacht des Mandanten das hergibt -
stellvertretend für den Mandanten Erklärungen ab, nimmt Angebote / Policen
der Versicherer entgegen und könnte deren Empfang bestätigen, bzw. das
Angebot des VU im Namen des Mandanten annehmen.

Leider wird dieses Stellvertreter-Modell bislang kaum diskutiert, obwohl es
zweifelslos "Chancen & Risiken" birgt.

Was ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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