Verfügung für Todesfall

17.03.2006 21:39:45

Sehr geehrte Kollegen/Innen,

ich hatte leider nun meinen ersten Todesfall in der Kundschaft und
habe eine Frage zur Verfügung für den Todesfall.

Ich hatte Sonntags den Auftrag erhalten, eine andere Person für den
Fall des Todes in einer Lebensversicherung zu benennen.

In der Nacht von Sonntag auf Monatag ist die Kundin verstorben.

Ich habe den Auftrag am folgenden Monatag morgen an die Gesellschaft
weitergeleitet.

Nun sagt die Gesellschaft aufgrund der Sterbeurkunde und des Datums
des Eingangs des Schreibens, das mit dem Tod ein unwiederrufliches
Bezugsrecht eingetreten ist und sie den Auftrag nicht mehr
ausführen kann.

Ist das richtig? Haben Sie vielleicht einen Lösungsvorschlag?

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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