Verjährung neu bei LV

15.07.2010 00:15:40

Hallo Listenteilnehmer,

der bisherige § 12 VVG mit der 5jährigen Verjährungsfrist für
versicherungsvertragliche Ansprüche bei Lebensversicherungen wurde ja nun ab
2008 durch die 3 jährige Frist laut BGB ab Kenntnis (bzw. 10 Jahre
kenntnisunabhängig) ersetzt.

Nun schreiben Versicherer Kunden, das Ansprüche vor 2007 bereits verjährt
sind. Die Kunden glauben diese Lüge sehr oft. Oder sollte der Versicherer
sich nur geirrt haben? Vielleicht wurden ja die Sachbearbeiter falsch
geschult, vielleicht auch absichtlich, um den Kunden um Ansprüche zu
bringen, ohne ihr Gewissen zu belasten? Was ist Ihr Eindruck? Hatten Sie
auch schon solche Fälle? Ist es Versehen, vorsätzliche oder fahrlässige
Falschschulung, oder bewusste Ireführung des Kunden?

Tatsächlich beginnen die 3 Jahre anch BGB ja erst mit dem 01.01.2008 nach
VVG-reform zu laufen, so dass danach keine Verährung eingetretenn sein kann,
während als Übergangsfrist die alten 5 Jahre gelten, je nachdem, welche
Frist früher endet. 2005 wäre also noch nicht verjährt.

Mal abgesehen davon, dass man von den versicherungsvertraglichen Anspüchen
die reinen bereicherungsrechtlichen unterscheiden muss, für die immer schon
eine Frist nach BGB galt, früher 30 Jahre, ab 1.1.2002 10 Jahre, ja nachdem,
was früher endet.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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