Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler CI/AXA

19.10.2005 17:52:43

Sehr geehrte Damen und Herren,

als nicht ganz unbeleckt in punkto Vermögensschadenhaftpflicht möchte ich
hier trotzdem mal eine Frage an die Experten und an die ebenfalls über
CI/AXA versicherten Makler stellen - auch auf die Gefahr hin, mich zu
blamieren.

In den AVB finde ich folgende Passage:

AVB § 3, Abs. II 3. lautet:

"An der Summe, die vom Versicherungsnehmer aufgrund richterlichen Urteils
oder eines vom Versicherer genehmigten Anerkenntnisses oder Vergleichs zu
bezahlen ist (Haftpflichtsumme), ersetzt der Versicherer 90%, höchstens die
Höchstversicherungssumme."

Entweder ich checke hier etwas nicht richtig oder diese Klausel ist
hammerhart (und für einen VM leider nicht überraschend).

Was sagen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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