Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte

19.10.2005 13:50:44

Hallo liebe Listenteilnehmer,

folgender Sachverhalt wurde an mich herangetragen:

Bisher brauchet jeder Rechtsanwalt eine eigene
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Zulassung bei der
Rechtsanwaltskammer, auch wenn er hauptberuflich in einer Sozietät
angestellt ist und auf dem Briefpapier steht.

Jetzt soll es so sein, das dies bei angestellten Anwälten nicht mehr
notwendig ist, das sie über die Police der Kanzlei versichert sind.
Das würde bedeuten, sie erhalten ihre Zulassung aufgrund der Police des
Arbeitgebers.

Kann dies jemand bestätigen?

Weiterhin die Frage: was passiert bei Haftungen außerhalb der
Angestelltentätigkeit (private Rechtsberatung)?
Was passiert bei Kündigung? Dann hätte der Arbeitnehmer schlagartig keinen
Versicherungsschutz mehr etc.

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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