Vermittler / Agent §41 VVG

27.09.2006 17:59:43

Hallo Kollegen,

Ist der Versicherungsagent oder Vermittler berechtigt, befugt oder gar
verpflichtet, Willenserklären entgegen zu nehmen welche nicht seinen eigenen
Bestand betreffen oder kann er sie sogar ignorieren bzw. ablehnen?

Konkretes Beispiel: Es ist der 30.11. und ich will noch eine KFZ Kündigung
per Fax loswerden. Direktion und Vermittler sind natürlich nicht erreichbar
weil ja am 30.11. immer die Faxe kaputt gehen. Also suche ich mir
willkürlich eine Agentur welche offensicht der Stammorganisation des VU
angehört und schicke das Fax dorthin.

Muss der Vermittler diese weiterleiten und das VU somit die Kündigung
anerkennen oder kann er sagen: "geht mich nichts an weil nicht mein Bestand"
und wirft sie weg? Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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