Vermittlerrichtlinie

18.02.2005 13:51:21

Hat sich schon jemand im Bezug auf die nebenberuflichen Mitarbeiter bei
Maklern beschäftigt?

Es geht mit um Nebenberufliche, die zwar die Richtlinie im Sinne von der
Ausbildung erfüllen würden, also selbst Versicherungskaufleute sind (ich
meine jetzt nicht unsere Vermittler vom Pool!) und als Angestellt für einen
Spartenversicherer arbeiten, bzw. eine Freistellung in bestimmten Bereichen
haben oder als ehem. Vermittler im Ruhestand sind und Ihre Rente aufbessern.

Weis jemand ob hier die Möglichkeit bleibt diese in der eigenen VSH
einzuschliessen oder ob die sich richtig Selbständig mit Gewerbeanmeldung
machen müssen und dann eine eigene VSH benötigen?!

Eine andere Möglichkeit wäre noch, die NB als reine Tippgeber umzustellen
und dann mit diesen zusammen zum Kunden zu gehen. Tippgeber sind nicht
versicherungspflichtig nach meinem Kenntnissstand, da der eigentliche
Vermittler ja berät.

Evtl. sind diese Gedanken auch verfrüht und man sollte diese erst nach der
endgültigen Verabschiedung machen. Aber irgendwann muss man ja mal anfangen.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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