Versicherungsberatung durch Rechtsanwälte?

16.08.2003 07:31:14

Hallo Herr [Name ausgeblendet], Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Danke für den Hinweis (s. u. zu: Honorarberatung)
Ich hab noch nie einem Kunden eine Rechnung geschrieben, erhalte aber doch
mein Honorar: Kundenvertrauen.
Das hat meist auch die Folge, daß die Kunden unaufgefordert auch andere
Kunden schicken, und deshalb sind solche Arbeiten wie beschrieben für mich
Investitionen in die Zukunft, die Wurzeln schaffen.

Für fair halte ich die saubere Analyse des vorgelegten Bestandes und der
Risiken - ohne gleich mit dem Vorsatz, alles platt zu machen oder zu
kündigen.
Ich halte das schon für meine Aufgabe, und sicher muß ich das bewerten, was
mir vorgelegt wird.
In der Regel entstehen schon Bestandsübernahme und Neugeschäft.
Ich unterscheide da wohl zwischen Rechtberatung und Versicherungsvermittlung
auf der Basis meiner Einschätzungen: Versicherungstechnische Aufklärung ist
ja wohl noch keine Rechtsberatung.

So da die Gefahr eines Irrtums meinerseits besteht, würde ich mich über
vertiefende Hinweise freuen, sicherlich auch die ganze Liste.

Eines der stärksten Beispiele war vor Jahren meine eigene Frau.
Als wir uns eine Weile kannten, brachte sie mir ihre Geschäftsversicherungen
mit - Einzelhandel Kindermoden: Ein 5-Jahresvertrag, 50% Unterdeckung.
Mein Angebot: Bei doppelter Deckung und Einschluß Hochwasser - das Gebäude
liegt direkt am Flutgraben der Gera - konnte ich ihr den halben Preis
anbieten.
Das brauchte ich nicht viel zu bewerten, die Zahlen konnte sie alleine
lesen.
Mein erster Gedanke war jedoch die Kontrolle des Versicherungsschutzes,
nicht die Kündigung.
(Der Rest der Geschichte war dann gewohnter Alltag.)

Rechtsanwälte:
Eines kann ich jedoch nicht nachbilden:

Wie soll ein RA Versicherungen bewerten und einschätzen? Alle RAs, die mir
bekannt sind, sind froh, von Kollegen oder mir betreut zu werden - wo soll
das normalerweise auch das Fachwissen herkommen?

Aufgrund meiner Tätigkeit im schweren Kfz-Geschäft und als Schadenregulierer
gibt es schon eine gewachsene Zusammenarbeit mit RAs, da bin ich aber
wirklich nicht der einzige, der Fragen stellt.

Beispiel:
Ein RA hatte einen Mandanten am Tisch, der sein Auto an einen Autohändler
verkauft hatte. Mit dem neuen Auto zufrieden war der Mandant doch
unglücklich und wollte vom Autohändler für die Höherstufung Schadenersatz:
Der Autohändler hatte zwei Tage nach dem Aufkauf auf dem Weg zur Waschanlage
einen schweren Unfall mit dem Auto des Kunden. Der Versicherer hatte infolge
den Kunden in KH und KV teuer hochgestuft, und nun ging es um die
Mehrprämie.
Nun freute sich der Anwalt, als ich ihm zeigen konnte, das die Klage gegen
den Autohändler schon im Ansatz falsch gewesen wäre. Der Schaden am
Geldbeutel des Kunden ist trotzdem verschwunden.

Ich bedanke mich und hoffe, daß ich meinerseits anregen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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