Versicherungspflicht GKV, Kinder

17.12.2003 09:45:35

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Problem.

Die beiden Kinder (beide jünger als 14) des Kunden wurden freiwillig gegen
Beitrag in der GKV versichert, da die Ehefrau [Name ausgeblendet]und der Mann
PKV versichert und mehr verdient.

Nun ist die Frau [Name ausgeblendet]01. 01. auch selbstständig, die GKV weigert sich aber
die Kinder aus der Mitgliedschaft zu entlassen und verweist auf die
18-monatige Bindungsfrist.

Dieses ist aus meiner Sicht nicht korrekt, was meinen Sie?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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