Versicherungspflicht GKV, Kinder
17.12.2003 09:45:35
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem.
Die beiden Kinder (beide jünger als 14) des Kunden wurden freiwillig gegen
Beitrag in der GKV versichert, da die Ehefrau [Name ausgeblendet]und der Mann
PKV versichert und mehr verdient.
Nun ist die Frau [Name ausgeblendet]01. 01. auch selbstständig, die GKV weigert sich aber
die Kinder aus der Mitgliedschaft zu entlassen und verweist auf die
18-monatige Bindungsfrist.
Dieses ist aus meiner Sicht nicht korrekt, was meinen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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