Versicherungsvermittlung 4/04

23.04.2004 20:09:54

VersVerm 4/04 (Verbandszeitung des BVK)

Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat ein Diskussionspapier über ein Gesetz zur Einführung des Versicherungsvermittlerrechts in Deutschland vorgelegt. Aus Sicht des BVK besteht bei einigen Punkten des Papiers dringender Änderungsbedarf.

So wird z.B. die vorgesehene Erlaubnisbefreiung für Einfirmenvertreter und unechte Mehrfachagenten vom BVK kritisch gesehen. Zum einen würden durch diese Ausnahmeregelung potenziell ca. 430.000 Vermittler aus der sinnvollen Sachkundeprüfung ausgeklammert.

Darüber hinaus würde für einen Einfirmenvertreter, der sich von der Erlaubnispflicht hat befreien lassen, der Wechsel zum Mehrfachagenten oder Makler erschwert. Er müsste bei einem derartigen Wechsel eine Sachkundeprüfung ablegen und die dafür notwendige Ausbildung absolvieren. Er wäre während der Ausbildungszeit allerdings nicht berechtigt, seinen Beruf auszuüben. Darüber hinaus ist die Ausnahmeregelung für juristische Personen aus Sicht des BVK völlig inakzeptabel.

Große Vermittlerbetriebe, also auch Strukturvertriebe, müssen lediglich eine angestellte qualifizierte Personen präsentieren, während die tatsächlich im Vertrieb tätigen Personen den Anforderungen des Vermittlergesetzes nicht unterliegen würden. Die vollständige Stellungnahme ist nachzulesen auf der BVK-Homepage www.bvk.de.
von Wolfgang Schroeckh, Bonn

Nachrichtlich:
Herr [Name ausgeblendet]Leitender Verbandsgechäftsführer des BVK.

Im Heft selber befindet sich daneben noch als Thema des Monats eine ausführliche Stellungnahme.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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