Vertrauensschadenversicherung

19.07.2004 07:59:56

Hallo,

heute habe ich eine fachliche Frage an Sie. Es betrifft die
Vertrauensschadenversicherung.

Im Rahmen der Vertrauensschadenversicherung sind nur Eigentums- und
Vermögensdelikte versichert, die von Mitarbeitern vorsätzlich begangenen
werden. Wissen Sie, ob darüber hinaus Deckungskonzepte am Markt
existieren, die auch grobe Fahrlässigkeit einschließen?

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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