Vollkasko - Definition Unfall - Beispiele

27.10.2010 16:12:10

Hallo Liste,

lt. AKB - Vollkasko:

Unfall
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Pkw. Als Unfall gilt ein unmittelbar
von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf den Pkw einwirkendes
Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines
Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen
z. B. Schäden am Pkw durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung,
Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung
des Pkw.

Haben Sie Beispielfälle, welche Schäden somit nicht versichert wären ?

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...