Vollkaskoschaden & polizeichliche Meldung

08.08.2008 09:41:47

Hallo Kollegen,

eine Kundin ist mit ihrem PKW rückwärts auf einen Pfosten gefahren. Diesen
Schaden haben wir der Versicherung gemeldet. Sie verweigert allerdings die
Auszahlung, weil die Kundin den Unfall nicht der Polizei gemeldet hat. Würde
sie den Unfall nun der Polizei melden, dann würde wegen Unfallflucht
ermittelt werden. Am Pfosten ist allerdings kein Schaden entstanden.

Ich bin total perplex, dass die Meldung bei der Polizei verpflichtend sein
soll. Stimmt das tatsächlich?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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