Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstilgung durch LV-Todesfallsumme

01.09.2003 12:28:33

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die LV-Todesfallsumme einer R+V-Restschuldversicherung wird
zur Tilgung des gewährten Hypothekendarlehens der
R+V-verbundenen Volksbank verwendet. Die VoBa möchte nun
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Ist dies rechtens?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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