Vorfälligkeitsentschädigung

28.04.2004 13:14:22

Hallo Liste,

mal wieder stolpere ich über eine vorzeitige Kreditablösung und die Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank.

Im BGB habe ich nur gefunden, daß der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber den Zinsverlust bei
vorzeitiger Tilgung zu ersetzen hat (Vorfälligkeitsentschädigung). Ich habe aber das Gefühl, daß die
Bank hier recht willkürlich eine Summe errechnet, wie es ihr gerade in die Bilanz paßt.

Gibt es außer im BGB eine Erklärung, aus der ich und dann auch mein Kunde schlau wird ?

Ferner hatten wir der Bank angeboten, für die 4 Jahre Restzinsbindung eine alternative Sicherheit zu
hinterlegen. Dies ist jedoch nicht möglich, bei Verkauf des Objektes MUSS das Darlehen getilgt
werden ... und wieso dann die Vorfälligkeitsentschädigung ?

Vielleicht stehe ich aber auch ein wenig auf dem Schlauch ... Ich hoffe auf veständnisvolle
Unterstützung :o)

MfG

[Name ausgeblendet]

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