Vorsorgeversicherung BHV

24.11.2009 13:28:18

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

Wie würden Sie folgendes Szenario beurteilen:

- VN ist Zeitarbeitsunternehmen
- die Arbeitnehmerüberlassung ist seit Jahren korrekt versichert, dazu in
weiteren Positionen diverse kleinere Werkverträge, die mit eigenen Mitarbeitern
durchgeführt werden.
- im Laufe des Jahres wurde ein weiterer Auftrag per Werkvertrag direkt
übernommen (also keine AN-Überlassung)
- das neue Risiko wird im Rahmen der Jahresmeldung korrekt an den Versicherer
gemeldet
- vor Einigung über den Einschluss des neuen Risikos passiert genau in diesem
Bereich ein Schaden
- Ablehnung des Schadens durch die Schadenabteilung mit der Begründung, die
Vorsorgeversicherung würde hier nicht greifen, da es sich "um eine
Risikoerhöhung handelt"
- Ausschluss des Risikos bzw. Nichtannahme durch die Betriebsabteilung, da
dieses Risiko angeblich nicht den Tarifierungs- und Zeichnungsrichtlinien
entspräche
- Abgabe eines Angebotes auf Versicherung genau dieses Risikos durch die
Vertriebsabteilung desselben Versicherers (nach 2-maliger Rücksprache mit der
Antragsabteilung, was genau versichert werden soll)

1. Vorsorgeversicherung
Zugegebenermassen fehlt mir hier ein bisschen die Erfahrung, aber: in den AGB
ist geregelt, dass Erhöhungen und Erweiterungen des Risikos über die
Vorsorgeversicherung mit den vereinbarten Summen gedeckt sind. Das heisst für
mich, dass das hinzugekommene Risiko versichert war (grundsätzliche
Versicherbarkeit und Einigung über Prämie vorausgesetzt). Wo liegt mein
Denkfehler?

2. Annahme"zwang"
Für mich sieht es so aus, als erfolgte die Nichtannahme des neuen Risikos
willkürlich und nur deshalb, weil die Sachbearbeiterin wie auch immer Kenntnis
vom Schaden erhielt. Inwiefern kann ich hier argumentieren, dass es zu dem
gewünschten Versicherungsschutz kommt. Die Zeichnungsrichtlinien scheinen ja nur
vorgeschoben zu sein und werden mir im übrigen natürlich nicht zur Verfügung
gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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