Vorsteuerabzugsfähigkeit / Leasing-Fahrzeug

09.02.2006 22:07:53

Sehr geehrte Kollegen,

wie ist hier die richtige Vorgehensweise bei der Tarifierung:Unternehmen (selber prinzipiell vorsteuerabzugsfähig) least ein neues Fahrzeug.

Was muss ich dann bei der Frage der Vorsteuerabzugsfähigkeit angeben? Ganz normal so, als wenn es der Kunde selber gekauft oder finanziert hätte? Wird die USt in der Leasingrate mit ausgewiesen und reicht im Schadensfall somit eine Erstattung des Nettowertes oder muss der Kunde in diesem Fall den Bruttowert absichern? Vielen Dank!

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...