WWK und Ihre Courtageregelung

17.06.2010 08:24:16

Hallo Liste,

ich habe von einem Kunden per Maklerauftrag eine KFZ-Versicherung übernommen.
Meine Maklervollmacht hatte ich am 24.11.2009 an die WWK eingereicht mit der Bitte um BÜ und Policenkopie.

Nach mehrfachen Reklamationen sagt nun der Maklerbetreuer:

Die WWK Versicherung a.G. gibt jedem Makler, Mehrfachagenten, Vertrieb oder Ausschlielichkeitsvermittler
die Möglichkeit, wenn ein Maklerauftrag vorliegt, innerhalb von 6 Wochen zu reagieren. Erfolgt nach 6 Wochen
keine Reaktion, so wird der Vertrag übertragen.

Zur BP 01.01.2010: Sie hatten am 24.11.2009 per Mail den Auftrag zur Übernahme an die VD Berlin gesendet.
Nun treten die 6 Wochen in Kraft, somit sind diese ausgelaufen am 06.01.2010, somit steht dem alten Vermittler
die BP zum 01.01.2010 zu.

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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