WWK und Ihre Courtageregelung
Hallo Liste,
ich habe von einem Kunden per Maklerauftrag eine KFZ-Versicherung übernommen.
Meine Maklervollmacht hatte ich am 24.11.2009 an die WWK eingereicht mit der Bitte um BÜ und Policenkopie.
Nach mehrfachen Reklamationen sagt nun der Maklerbetreuer:
Die WWK Versicherung a.G. gibt jedem Makler, Mehrfachagenten, Vertrieb oder Ausschlielichkeitsvermittler
die Möglichkeit, wenn ein Maklerauftrag vorliegt, innerhalb von 6 Wochen zu reagieren. Erfolgt nach 6 Wochen
keine Reaktion, so wird der Vertrag übertragen.
Zur BP 01.01.2010: Sie hatten am 24.11.2009 per Mail den Auftrag zur Übernahme an die VD Berlin gesendet.
Nun treten die 6 Wochen in Kraft, somit sind diese ausgelaufen am 06.01.2010, somit steht dem alten Vermittler
die BP zum 01.01.2010 zu.
mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...