Was heißt "unverzüglich" bei einer Schadensmeldung

21.05.2004 15:49:54

Hallo liebe Listenteilnehmer,

in der Hoffnung, das noch nicht alle im Wochenendurlaub sind...

Was [Name ausgeblendet]t „unverzüglich“ bei einer Schadensmeldung eigentlich konkret in
Tagen.

In den verschiedenen Kommentaren bin ich leider nur darauf gestoßen, das in
der Regel eine Frist von max.2 Wochen gemeint ist (Kommentar zur ZPO). Bei
der Beitragszahlung der Erstprämie (§38 VVG) finde ich dies auch so wieder.

Im Kopf habe ich aber irgendwie, das Schäden innerhalb von 3 Tagen gemeldet
werden müssen.

Wer kann mir helfen??? Wo kann ich also eine max. Tagefrist zur
Schadensmeldung in den verschiedenen Sparten finden?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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