Wechsel innerhalb der PKV

26.07.2005 10:54:35

Hallo Liste,

eine zwischenzeitlich gute Bekannte von mir hat 1997 auf raten eines
Versicherungsvertreter/makler ? ihre PKV im Alter von damals 40 Jahren
von der Signal-Iduna zur Universa gewechselt. Sie ist Beamtin in
Baden-Württemberg und hat einen Beihilfesatz von 50%. Bei dem Wechsel
damaligen wurde das Einbettzimmer nicht mitversichert und die Bekannte
kommt mit dem damaligen Berater nicht mehr recht weiter. Seit ca.10.1997
versucht sie mit dem damaligen Berater (der allerdings zumindest damals
ein guter Bekannter von ihr war) eine Lösung zu finden. Bisher ohne
Erfolg. Vermutlich besitzt er keine VSH. Nun eigentlich zu meiner Frage
an die Liste. Selbiger Berater bietet ihr jetzt den DBV Tarif Vision
B50T mit Einbettzimmer und Beihilfeergänzung an um seinen Fehler zu
heilen. Ich habe beide Tarife in Morgen und Morgen verglichen, bin aber
nicht der KV Profi um hier allein auf dem Vergleich eine Empfehlung
abzugeben. Die Frau [Name ausgeblendet]48 Jahre alt, und hat einen leichten
Hüftschaden zwischenzeitlich vom Arzt diagnostiziert bekommen. Ebenfalls
wären ja wohl die Altersrückstellungen weg. Was ist sonst noch zu
beachten? Hier geht es nicht darum den Versicherungsvertreter in die
Pfanne zu hauen, sondern möglicherweise noch mehr Schaden von der Kundin
fernzuhalten. Meine Einschätzung ist die, dort zu bleiben wo sie ist,
Nämlich bei der Universa Versicherung. Vorab vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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