Wegfall Prüfbericht Makler u. Darlehensvermittler

09.01.2006 12:56:11

Hallo Liste,

das Thema wurde des öfteren bereits diskutiert, jedoch habe ich nun
hier ein Rundschreiben des Steuerberaterverbands Rhl-Pfalz 12/2005:

"Von Makler und Darlehensvermittlern, die bislang noch keinen
Prüfungsantrag gemaß der Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV) für das
Jahr 2004 erteilt haben, kann die Vorlage des bislang jährlich
geforderten Testats nicht mehr verlangt werden.

Durch das Gesetz zum Abbau der Bürokratie und zur Deregulierung wurde
u.a. die MaBV geändert. Die zum 1.7.2005 in Kraft getretene
Neuregelung sieht vor, dass künftig Makler und Darlehensvermittler
nicht mehr unter die jährliche Prüfungspflicht fallen. (...)"

Wenn ich mich recht entsinne ging die Aussage zu dem Thema hier in der
Liste in die Richtung, das weiterhin eine Prüfungspflicht bestehen
würde. Nach diesem Rundschreiben ist dies wohl nicht mehr der Fall.

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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