Wegfall freiwillige ges. Unfallversicherung

04.02.2010 16:40:07

Hallo Liste,

Kunde (GKV versichert) möchte seine freiwillige
Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft kündigen.

Bisher wurden die Arztkosten bei Arbeitsunfällen logischerweise immer über
die BG abgerechnet.

Im Falle einer Kündigung der BG tritt die GKV meines Wissens an die Stelle
der BG und ist im Falle eines Arbeitsunfalls für die Behandlungskosten
leistungspflichtig.

Kann mir jemand sagen wo das im SGB steht oder wo das hergeleitet werden
kann?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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